Beschreibung der Organisation AIEST
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58. AIEST Kongress 2008

Allgemeine Informationen zu AIEST

1. Gründung

Die AIEST verdankt ihre Entstehung der Initiative von Walter Hunziker und Kurt Krapf, Leiter der 1941 geschaffenen touristischen Forschungsinstitute an den Universitäten St.Gallen und Bern (Schweiz). Beide fühlten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges das Bedürfnis, die Früchte ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit einem weiteren Kollegenkreis zugänglich zu machen, die unterbrochenen internationalen wissenschaftlichen Beziehungen im Fremdenverkehr neu zu knüpfen und sie - wie auch die touristisch orientierte wissenschaftliche Arbeit selbst - weiter zu entwickeln.

Die Gründungsversammlung der AIEST fand am 31. Mai 1951 in Rom statt.

2. Charakter und Zweck

Die AIEST stellt eine jener internationalen wissenschaftlichen Vereinigungen oder Gesellschaften dar, wie sie auch in anderen Wissensgebieten zu finden sind. Die Umschreibung ihres Zweckes gemäss Art. 3 der Statuten hat sich bewährt und lautet seit der Gründung unverändert wie folgt:

  • Pflege der kollegialen und freundschaftlichen Beziehungen unter den Mitgliedern;
  • Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder, namentlich durch Anbahnung von persönlichen Verbindungen, durch Erleichterung der Beschaffung von Dokumentation sowie durch Vermittlung eines Meinungs- und Erfahrungsaustausches;
  • Unterstützung der Tätigkeit wissenschaftlicher Fremdenverkehrsinstitute oder sonstiger Forschungs- und Ausbildungsstellen im Fremdenverkehr sowie die Entwicklung der Verbindungen zwischen ihnen und der Beziehung zwischen ihnen und den Mitgliedern der Vereinigung;
  • Durchführung von Kongressen und sonstigen Tagungen und Kursen wissenschaftlich-touristischer Art sowie die Mitwirkung an solchen.

Die AIEST ist damit der internationale Katalysator der wissenschaftlichen Aktivitäten im Bereiche des Fremdenverkehrs. Sie betreibt nicht selbst touristische Forschung und Ausbildung, fördert diese aber nach Kräften im Rahmen der Möglichkeiten und der bestehenden Institutionen.

3. Organisation

Organe der AIEST sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Generalsekretariat und die Kontrollstelle.
Die Vereinigung umfasst folgende Kategorien von Mitgliedern:

Ordentliche Mitglieder:

Als ordentliche Mitglieder der AIEST können Personen aufgenommen werden, die den Nachweis erbringen, dass sie im Bereiche des Tourismus
  • auf wissenschaftlichem Niveau lehren oder forschen;
  • wissenschaftliche Artikel verfassen und publizieren;
  • sich in der Praxis um die Anwendung wissenschaftlicher Methoden und die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bemühen;
  • die wissenschaftliche Forschung und Ausbildung besonders fördern.

Ehrenmitglieder:

Zu Ehrenmitgliedern können ordentliche Mitglieder der Vereinigung oder sonstige Personen ernannt werden, die sich um die wissenschaftliche Forschung oder Ausbildung im Bereiche des Tourismus in besonderer Weise verdient gemacht haben.

Assoziierte Mitglieder:

Als assoziiertes Mitglied mit beratender Stimme kann jede Organisation oder Institution aufgenommen werden, die an den Zielsetzungen der Vereinigung interessiert ist. Jedes assoziierte Mitglied hat das Recht, an den jährlichen Kongressen der Vereinigung mit maximal drei Delegierten teilzunehmen.

Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt nach strengen Massstäben durch den Vorstand. Die Aufnahme der assoziierten Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Nur die ordentlichen Mitglieder, die einen Jahresbeitrag zu entrichten haben, sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Die assoziierten Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag gemäss den in den AIEST-Statuten festgelegten Bedingungen (Art. 17).

Der Vorstand wird durch Prof. Dr. Peter Keller präsidiert, Chef des Dienstes für Tourismus im Staatssekretariat für Wirtschaft in Bern / a.o. Professor an der Wirtschaftsfakultät der Universität Lausanne (Schweiz).

Generalsekretär ist Prof. Dr. Thomas Bieger, Direktor des Instituts für Öffentliche Dienstleistungen und Tourismus an der Universität St.Gallen (Schweiz).

Senioren Mitglieder

AIEST Mitglieder können Senioren Mitglied werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Ordentliche AIEST Mitglieder, die in den Ruhestand treten.

Die Reduktion der Jahresbeiträge von ordentlichen Mitgliedern die in den Ruhestand treten, können im folgenden Jahr nach deren Pensionierung beantragt werden, und dies unter den folgenden Bedingungen:
  • mindestens 10 Jahre ordentliches Mitglied
  • mindestens 60 Jahre alt
  • keine zusätzlichen Einnahmen werden ausgewiesen

Die Reduktion des Jahresbeitrages beträgt 50% von der ordentlichen Mitgliedschaft.

4. Entwicklung und Tätigkeit

Dank der strengen Beobachtung ihres wissenschaftlichen Charakters und der Intensivierung der touristischen Forschung, Lehre und Ausbildung konnte sich die AIEST erfreulich entfalten und eine geachtete Stellung erwerben. Drei Brennpunkte kennzeichnen ihre Tätigkeit und Entwicklung: die Jahreskongresse, die Dokumentation und die Pflege des Kontaktes sowie die Förderung wissenschaftlicher Aktivitäten im Bereich Tourismus.

a) Kongresse

Durch die jährlich veranstalteten Kongresse, worüber Einzelheiten im Anhang zu finden sind, tritt die AIEST am augenfälligsten vor einen weiteren Kreis von Interessenten aus Wissenschaft, Behörden und Wirtschaftspraxis.

b) Dokumentation

Neben der individuellen Dokumentation von Mitgliedern und Dritten, der sich Präsidium und Generalsekretariat widmen, verfügt die AIEST über zwei publizistische Werkzeuge: Die Zeitschrift für Tourismus und die Schriftenreihe. Die Zeitschrift für Tourismus, das offizielle Organ der Vereinigung, erscheint vierteljährlich: sie wird von einem Redaktionskomitee unter Leitung des AIEST-Präsidenten herausgegeben und redigiert. Dank der Qualität von Beiträgen und Autoren hat sie sich eine weltweite Verbreitung sichern können. In der Schriftenreihe der AIEST, deren verschiedene Ausgaben im Anhang verzeichnet sind, werden vor allem die Berichte und Referate der Jahreskongresse der Vereinigung festgehalten, aber auch andere Abhandlungen veröffentlicht.

c) Pflege des Kontaktes und Förderung wissenschaftlicher Aktivitäten im Bereich Tourismus

Über Präsidium und Generalsekretariat verhilft die AIEST ihren Mitgliedern und weiteren wissenschaftlichen Kreisen zu den für sie unentbehrlichen Kontakten. Sie erteilt ihnen Ratschläge und nennt Behörden oder anderen Interessenten im Bedarfsfalle geeignete Experten. Auch fördert sie wissenschaftliche Untersuchungen und Veranstaltungen im Bereich Tourismus, indem sie eigene Kräfte zur Verfügung stellt oder solche von dritter Seite vermittelt.

Damit hat die AIEST in hohem Masse zur Befruchtung der wissenschaftlichen Betätigung im Fremdenverkehr beigetragen. Sie gehört zu den von der UNESCO, vom Europarat und von der Welttourismusorganisation WTO anerkannten Organisationen. Ihr Mitgliederkreis, dessen Zusammensetzung dem Mitgliederverzeichnis zu entnehmen ist, erfuhr gesamthaft und geographisch eine fortschreitende Ausdehnung (Die AIEST zählt rund 400 Mitglieder aus über 50 verschiedenen Ländern in allen Kontinenten). In diversen Ländern haben sich nationale Gesellschaften analogen Charakters gebildet, die mit der AIEST durch ein Verhältnis enger, freundschaftlicher Zusammenarbeit verbunden sind. Verschiedene permanente Arbeitsgruppen vertiefen ferner die wissenschaftliche Arbeit zwischen den Kongressen.

Trotz des beachtlichen Erfolges, den sie bisher erzielte, wird die AIEST auch weiterhin bemüht sein, zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten im Fremdenverkehr beizutragen, zumal immer mehr Länder erkennen, dass die Entwicklung des Tourismus mannigfache und komplexe Probleme mit sich bringt, deren Lösung pluridisziplinäre, wissenschaftliche Analysen und entsprechend ausgebildete Experten voraussetzt.